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   BVerwG, 19.07.1996 - 2 B 59.96   

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BVerwG, 19.07.1996 - 2 B 59.96 (https://dejure.org/1996,13727)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1996 - 2 B 59.96 (https://dejure.org/1996,13727)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1996 - 2 B 59.96 (https://dejure.org/1996,13727)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bejahung der Grundsatzrüge - Umfang der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit im Fall des Auswahlermessens des Dienstherrn - Kriterien für die Auswahl eines Bewerbers für ein Beförderungsamt - Umfang des Spielraums des Dienstherrn bei der Bestimmung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1996 - 2 B 59.96
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Auswahl unter mehreren Bewerbern um ein Beförderungsamt unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils der dem zu übertragenden Amt allgemein oder konkret zugeordneten Aufgaben zu erfolgen; bei der Bestimmung der zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen und deren Gewichtung für die Besetzung einer Beförderungsstelle steht dem Dienstherrn ein weiter Spielraum zu (z.B. BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1996 - 2 B 59.96
    Da nach ständiger Rechtsprechung die Auswahlentscheidung nach Ermessen zu treffen ist (vgl. u.a. BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - ), kann sich in dem vorliegenden Streit allenfalls die Frage stellen, ob die vom Beklagten angestellten Erwägungen ermessensfehlerhaft sind, nicht jedoch die von der Beschwerde formulierte Frage, ob auch das dort bezeichnete Kriterium rechtens sein könnte.
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1996 - 2 B 59.96
    Da nach ständiger Rechtsprechung die Auswahlentscheidung nach Ermessen zu treffen ist (vgl. u.a. BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - ), kann sich in dem vorliegenden Streit allenfalls die Frage stellen, ob die vom Beklagten angestellten Erwägungen ermessensfehlerhaft sind, nicht jedoch die von der Beschwerde formulierte Frage, ob auch das dort bezeichnete Kriterium rechtens sein könnte.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1996 - 2 B 59.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.07.1996 - 2 B 59.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Stade, 21.04.2005 - 1 A 1986/03

    Rücknahme eines positiven Bauvorbescheides; Öffentliches Interesse an den

    Auch die Bezirksregierung Lüneburg habe in dem Verfahren 2 B 59/96 des Verwaltungsgerichts Stade, bei dem es um die Bebauung eines in der dritten Zeile belegenen Grundstückes unmittelbar nordwestlich des Grundstückes der Beigeladenen ging, noch keinesfalls die Auffassung vertreten, dass es sich hier um ein denkmalgeschütztes Haus handele.

    Ferner sind die Akten des Verfahrens 2 B 59/96 beigezogen worden.

    Das von der Beklagten genehmigte Einfamilienhaus Am Hohenwedel 105 H,, das Gegenstand des Verfahrens 2 B 59/96 des Verwaltungsgerichts Stade war und das bei einem Blick auf das vorhandene Wohngebiet ebenso wie bei dem Blick von dem Grundstück der Beigeladenen in Richtung Westen besonders auffällig erscheint, macht dies besonders deutlich.

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